Wir kennen das Arbeitsrecht aus den Perspektiven aller Prozessbeteiligten und beraten unsere Mandanten im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Arbeitsrecht
Wir wissen als kundiger Rechtsanwalt, der Sie in rechtlichen Fragen zum Arbeitsrecht berät, auf was bei der Durchführung und Umsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu achten ist. Arbeitsrechtliche Fehlentscheidungen können richtig teuer werden- und dies liegt nicht an der Anwaltsrechnung.
Bei dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen sind eine Vielzahl von Formerfordernissen zu beachten. Daher sollten Sie sich sowohl als Arbeitnehmer bei dem Erhalt einer Kündigung von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen, der im Arbeitsrecht tätig ist, als auch sich als Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer Abmahnung und Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechtlich beraten lassen, um eine Maßnahme „wasserdicht“ zu machen.
Bei rechtswidrigen Kündigungen können durch anwaltliche Mithilfe unter Umständen Abfindungen ausgehandelt werden oder eine Wiedereinstellung herbeigeführt werden.
Daher sollten Sie in jedem Fall die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung bei Erhalt einer solchen von einem Rechtsanwalt, der im Arbeitsrecht tätig ist, überprüfen lassen.
Bei der rechtlichen Interessenvertretung achten wir stets auf Ihre individuellen Interessen und versuchen, wenn möglich, zunächst eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber/ Arbeitnehmer herbeizuführen.
Hinweis für Arbeitnehmer:
Bei dem Erhalt einer Kündigung ist spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kündigungszugang Klage gegen die Kündigung zu erheben, da die Kündigung ansonsten rechtswirksam wird. D.h., dass auch eine grob rechtswidrige Kündigung nach Verstreichenlassen der Frist anschließend im Rechtsverkehr als rechtswirksam behandelt wird.