Sie haben Ärger mit Ihrer Bank? Wir helfen gerne, wenn es um Geldanlage, Falschberatung, Kreditverträge, Finanzierung von Immobilien, negative SCHUFA-Einträge oder Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite geht.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Kapitalanlagerecht liegt in der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater sowie involvierte Banken.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Immobilien-, Schiffsfonds sowie „Schrottimmobilien“. Wir konzentrieren uns dabei stets auf den konkreten Einzelfall. Wir zeichnen uns durch eine fundierte Analyse der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Beweismittel aus und zeigen Ihnen die Erfolgsaussichten realistisch auf.