Erbrecht

Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Vorsorge für den Erbfall – etwa durch Prüfung oder Gestaltung von Erbverträgen oder Testamenten. Und falls Sie von einem Erbfall betroffen sind, setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Wir beschäftigen uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen, insbesondere in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung, Erbrecht mit Auslandsbezug, Testamentsanfechtung und Erbscheinserteilung. Gerade bei der Testamentserrichtung kommt es auf die genaue Ermittlung Ihrer Wünsche und die konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung an. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie. Lebzeitige Übertragungen von Vermögensteilen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – wir erklären die Zusammenhänge und erstellen für Sie und mit Ihnen die notwendigen Rahmenbedingungen für den Pflege- und Todesfall.