Erstberatung
In einem ersten Informationsgespräch erläutern Sie uns den Sachverhalt, zu dem Sie juristischen Beistand benötigen. Sodann erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung mit Einblick in die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Erfolgsaussichten. Wir erstellen eine Übersicht zu den möglichen, weiteren anfallenden Kosten, jeweils bezüglich der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung. Kostentransparenz ist uns wichtig. Sie entscheiden zusammen mit uns über das weitere Vorgehen.
Ihr erster Termin bei Kuhn & Rainer
Kosten
Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld beim Träger Ihrer Rechtsschutzversicherung zu informieren, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernehmen. Wenn Sie uns vorab sowohl Ihre Versicherungsgesellschaft, als auch Ihre Versicherungsnummer zukommen lassen, kümmern wir uns auch gerne um die entsprechende Bestätigung.
Gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kostet die Erstberatung 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Im Falle einer anschließenden Mandatierung zur Vertretung nach außen, wird diese Gebühr vollständig auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.
Grundsätzlich wird nach den Gebühren des RVG (..) abgerechnet, es kann aber auch individuell eine Honorarvereinbarung zur Abrechnung nach Stundensatz getroffen werden.
Bei der Abrechnung nach dem RVG hängt die gesetzlich festgelegte Honorarhöhe zum einen vom Gegenstands-/Streitwert ab, zum anderen vom jeweiligen Stadium des Verfahrens.
Dokumente
Bringen Sie schon beim Erstgespräch alle möglichen relevanten Unterlagen wie zum Beispiel Verträge oder die bisherige Korrespondenz mit. Das hilft uns die Lage treffend einzuschätzen. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen bereits auch vor dem Termin elektronisch zur Verfügung stellen.